Kfz-Fahrverbot – was ist das genau?

Dieses Verbot wird für die Dauer von 1 bis 3 Monaten im Delikts-/Bußgeldverfahren und für die Dauer von 1 bis 6 Monaten im Strafverfahren erlassen.

Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Sanktion, die beispielsweise neben einer Geld- oder Strafpunktstrafe (Mandat- / Fehlverhaltensverfahren) oder einer Freiheits- oder Geldstrafe (Strafverfahren) verhängt wird. In schwereren Fällen, nach dem Verlust des Führerscheins, müssen wir MPU machen.
Im Delikts-/Bußgeldverfahren muss die Handlung, für die ein Fahrverbot ausgesprochen wird, immer im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stehen, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht, Fahren unter Einfluss (wenn es sich nicht um eine Straftat handelt) etc.
Im Strafverfahren kann ein Fahrverbot jedoch auch in Situationen verhängt werden, in denen die Tat nicht in engem Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stand.

Vereinfacht ausgedrückt besteht ein Fahrverbot – wie der Name schon sagt – in einem Verbot des Führens eines beliebigen oder genau definierten Kraftfahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum (von 1 bis 6 Monaten).
Nach einem solchen Fahrverbot, d.h. nach Ablauf der Geltungsdauer, dürfen Sie ohne Formalitäten wieder Kraftfahrzeuge führen.

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